Rechtsgebiet Familienrecht

Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Durch seine vielfältigen Fallgestaltungen regelt es die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. 

Insbesondere:

  • die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, Aufhebung der Ehe,
  • Feststellen des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  • Kindesunterhalt (Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Kind in der Berufsausbildung, Unterhalt für ein volljähriges Kind)
  • Trennungs-, Ehegattenunterhalt
  • Unterhalt nicht verheirateter Eltern
  • Verwandtenunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Herausgabe des Kindes
  • Gewaltschutzsachen (Kontaktverbot)
  • Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften
  • Adoptions- und Abstammungssachen
  • Familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarungen)
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, allgemeiner familienrechtlicher Ausgleichsanspruch und Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten -Gütertrennung – }
    Ehewohnung und Hausrat

Ihr Ansprechpartner

KLAUS TISCH, Rechtsanwalt

KLAUS TISCH

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

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Sekretariat: Frau Spalt
Telefon: 07131 9653-27
Fax: 07131 60304
E-Mail: tisch@drwachter.de

ERGÜN YILDIZ, Rechtsanwalt

ERGÜN YILDIZ

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

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Sekretariat: Frau Surdmann
Telefon: 07131 9653-36
Fax: 07131 60304
E-Mail: yildiz@drwachter.de

Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Durch seine vielfältigen Fallgestaltungen regelt es die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Insbesondere:

  • die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, Aufhebung der Ehe,
  • Feststellen des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  • Kindesunterhalt (Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Kind in der Berufsausbildung, Unterhalt für ein volljähriges Kind)
  • Trennungs-, Ehegattenunterhalt
  • Unterhalt nicht verheirateter Eltern
  • Verwandtenunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Herausgabe des Kindes
  • Gewaltschutzsachen (Kontaktverbot)
  • Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften
  • Adoptions- und Abstammungssachen
  • Familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarungen)
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, allgemeiner familienrechtlicher Ausgleichsanspruch und Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten -Gütertrennung – }
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Insbesondere:

  • die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, Aufhebung der Ehe,
  • Feststellen des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  • Kindesunterhalt (Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Kind in der Berufsausbildung, Unterhalt für ein volljähriges Kind)
  • Trennungs-, Ehegattenunterhalt
  • Unterhalt nicht verheirateter Eltern
  • Verwandtenunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Herausgabe des Kindes
  • Gewaltschutzsachen (Kontaktverbot)
  • Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften
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