Das BAG hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird, auch dann nicht widerrufen kann, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde.
Ein Aufhebungsvertrag könne jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist, so das BAG.